Nach der gültigen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMLE) führe ich Energieberatungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung bei Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe durch.
Aufbauend auf die Energieberatung werden von mir maßnahmenspezifische CO2-Einsparkonzepte erstellt und die komplette Begleitung des Antragsverfahrens durchgeführt.
Ein maßnahmenspezifisches CO2-Einsparkonzept ist die Voraussetzung zur weiteren Antragstellung von:
Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, maximal 40 % Förderung. Zum Beispiel für:
- LED-Technik
- Kältetechnik
- Automatische Fütterungstechnik
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energien, maximal 50 % Förderung:
- PV-Anlagen
- Kleinwindanlagen
Die Erstellung des Einsparkonzeptes und die Dokumentation des Maßnahmenabschlusses werden vom BLE mit dem errechneten Fördersatz der Maßnahme bezuschusst.
Beantragung von Einzelmaßnahmen
Kleine Verbraucher (z.B. Elektromotoren, Ventilatoren usw.) im direkten Austausch
-
30 % Förderung
Energiespeicher (Strom-, Kälte- oder Wärmespeicher) - 30 % Förderung
Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung
(z.B. Reifendruckregelanlagen) - 30 % Förderung
Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung (z.B. Elektrohoflader, E-Futtermischwagen, Futterschieber) - 20 % Förderung
Abrechnung dieser Dienstleistung nach Aufwand.