von Arndt Strate
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19. August 2020
Wer ist in einem Unternehmen für die Einhaltung aller behördlichen oder allgemeinen Anforderungen verantwortlich? Das Management! Kennt das Management alle externen und internen Anforderungen, damit Rechtssicherheit im Unternehmen herrscht? Meistens nicht! Sie werden aber zur Verantwortung gezogen, wenn etwas passiert und Verstöße aufgedeckt werden. Das geht bis zur strafrechtlichen Verfolgung. Wie kann ein Unternehmen dem vorbeugen? In dem es regelmäßig (ca. alle 6 Monate) die Anforderungen an das Unternehmen überprüft. Diese Anforderungen sollten in ein „Rechtskataster“ aufgenommen werden und allen handelnden Personen im Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Beispiele hierfür sind: Umweltgesetze, Arbeitsschutzgesetze, Mutterschaftsschutzgesetz, Buchführungs-vorschriften, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, Produktbezogene gesetzliche Vorgaben, Entsorgungsvorschriften für Produktionsabfällen und für die Altteilentsorgung von Produkten usw. Nur wenn das Unternehmen die Anforderungen kennt, kann es prüfen inwieweit diese Anforderungen erfüllt werden. Am Ende ist es meistens nicht der Geschäftsführer der wissentlich gegen eine Anforderung verstoßen hat. Für die Einhaltung von Anforderungen sind alle handelnden Personen verantwortlich, die Tätigkeiten im Unternehmen ausführen. Aus diesem Grund müssen alle Mitarbeiter diese Anforderungen kennen. Transparenz der allgemeinen und behördlichen Anforderungen Sinnvoll ist es nicht nur ein Rechtskataster zu erstellen, sondern auch den Zugang dazu an alle Mitarbeiter zu verteilen. Hier bietet das HORUS®-System mit seinem Intranet Portal die ideale Lösung, um die Anforderungen zu dokumentieren und allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Somit kommt das Management eines Unternehmens seiner Verpflichtung zur Steuerung der Einhaltung von externen und internen Anforderungen nach. Compliance zur Vorbeugung und Nachverfolgung Kein Mitarbeiter braucht eine Compliance Überprüfung zu fürchten, wenn es klare Vorgaben zu allgemeinen und behördlichen Anforderungen gibt. Es müssen nicht separate Compliance Prozesse aufgesetzt werden, wenn schon in den Unternehmensprozessen darauf geachtet wird, das allgemeine und behördliche Vorgaben eingehalten werden. Erst wenn wissentlich gegen diese Vorgaben verstoßen wird, ist der Compliance Bereich gezwungen Maßnahmen einzuleiten. Sollte gegen nicht dokumentierte Anforderungen verstoßen werden, ist das Management in der Verantwortung. Mehr dazu im HORUS® WEBINAR: „ Balanceakt eines rechtskonformen Unternehmens “